Derzeit stossen die Diskussionen, ob es eine PUK zur detaillierten Abklärung der Umstände rund
um die Auslieferung der UBS-Kundendaten braucht bei mir auf Unverständnis. Fakt ist, das Bundesverwaltungsgericht fällte ein kristallklares Urteil; die FINMA hat gegen geltendes Recht
verstossen.